Religionsunterricht

 

Welcher Religionsunterricht wird an der Grundschule Ziegelhausen angeboten?

An der Grundschule Ziegelhausen sind der Katholische und der Evangelische Religionsunterricht mit je 2 Wochenstunden für die Klassen 1-4 eingerichtet.

Wer nimmt am Regionsunterricht teil?

Der Religionsunterricht ist gemäß Artikel 7 Abs. 3 Grundgesetz, Artikel 18 Landesverfassung und § 96 Abs. 1 Schulgesetz für Baden-Württemberg ordentliches Lehrfach. Die bekenntnisangehörigen (katholische und evangelische) Schülerinnen und Schüler sind grundsätzlich zum Besuch des an der Schule „eingerichteten“ Religionsunterrichts verpflichtet. An der Grundschule Ziegelhausen sind der katholische und der evangelische Religionsunterricht eingerichtet.

Können auch nicht getaufte Kinder, konfessionslose Kinder oder Kinder, die einer anderen Religionsgemeinschaft angehören, am Religionsunterricht teilnehmen?

Ja, Schülerinnen und Schüler, die  nicht zum Besuch des Religionsunterrichts verpflichtet sind, können mit Zustimmung der Religionsgemeinschaft, deren Religionslehre besucht werden soll, den evangelischen oder katholischen Religionsunterricht freiwillig besuchen. (Hinweis: In der Regel wird diese Zustimmung gegeben.)

Bei der Schulanmeldung kann das Kind zur Teilnahme am Religionsunterricht angemeldet werden.

Kann ein Kind auch (wieder) vom Religionsunterricht abgemeldet werden?

Ja, unter folgenden Voraussetzungen:
Die Erziehungsberechtigten müssen Glaubens- und Gewissensgründe vorbringen, die der Teilnahme am Religionsunterreicht entgegenstehen.
(Hinweis: Eine Überprüfung der angegebenen Glaubens- und Gewissensgründe findet nicht statt.)
Verfahrensablauf:
Die Erziehungsberechtigten müssen schriftlich erklären, dass sie ihr Kind vom Religionsunterricht abmelden. Diese Erklärung wird innerhalb von zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn im Schulhalbjahr bei der Schulleitung abgegeben. Die Erklärung muss von beiden Elternteilen unterschrieben sein.

Werden an der Grundschule Schulgottesdienste gefeiert?

Schulgottesdienste leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Schule. Sie dienen neben dem Religionsunterricht der religiösen Erziehung der Schülerinnen und Schüler.

Zu Beginn und Ende eines Schuljahres und vor den Weihnachtsferien bieten wir einen Schulgottesdienst an. Der Schulgottesdienst wird ökumenisch gestaltet und findet abwechselnd in der katholischen oder der evangelische Kirche am Ort statt. Die Teilnahme für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler ist freiwillig.

Schulgottesdienste sind schulische Veranstaltungen und unterfallen deshalb (mit Hin- und Rückweg) der gesetzlichen Unfallversicherung, auch wenn sie in kirchlichen Räumen stattfinden.

 

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