Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrern und Eltern zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und gegebenenfalls zu beschließen. Ihre Rechte und Zuständigkeiten sind im Schulgesetz § 47 aufgeführt.
Den Vorsitz der Schulkonferenz hat der Schulleiter/die Schulleiterin.
Stellvertreter/Stellvertreterin ist der Elternbeiratsvorsitzende/die Elternbeiratsvorsitzende.