Elternvertreter
Elternvertreter sind das Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Sie nehmen aktuelle und notwendige Themen aus den Klassen auf und vertreten diese im Sinne und zum Wohle der Schüler.
Die Elternvertreter laden zu den Sitzungen der Klassenpflegschaft ein, bereiten sie vor und leiten sie. Sie bestimmen im Benehmen mit den Klassenlehrerinnen/Klassenlehrern Zeitpunkt, Tagungsort und Tagesordnung der Sitzung. Die Einladefrist soll mindestens eine Woche betragen. Aufgaben und Rechte des Elternbeirats ergeben sich aus § 57 SchG.