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Aktuellste Informationen zum Coronavirus | Stand 26.06.2020

Ab dem 29.06.2020 kehrt das Land Baden-Württemberg zu einem „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ zurück.

In den Grundschulen werden ab dem 29.06.2020 wieder alle Schülerinnen/Schüler in ihrer Klasse ohne Abstandsregelung -aber unter Einhaltung der Hygienerichtlinien- unterrichtet.

Konkret bedeutet dies, dass für die Kinder der Unterricht wie im Februar 2020 abläuft. Auch in den Pausen gilt kein Abstandsgebot zwischen den Schülerinnen/Schülern einer Klasse und zwischen den Schülerinnen/Schülern und Lehrkräften. Das Abstandsgebot gilt aber zwischen den Lehrkräften und allen anderen Personen, die in der Schule arbeiten.

Es sollen stabile unveränderte Klassen gebildet werden, die keinen Kontakt zu den anderen Klassen haben und die von möglichst wenigen Lehrkräften unterrichtet werden. In den Pausen und im Schulgebäude dürfen also die Schülerinnen und Schüler einer Klasse keinen Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern einer anderen Klasse haben.

Alle Schülerinnen/Schüler und alle Lehrkräfte müssen die vom Kultusministerium beigefügte „Gesundheitsbestätigung“ ausfüllen. Diese ist zu jedem Ferienabschnitt neu auszufüllen.

Wichtig: Die Notbetreuung entfällt ab 29.06.2020.

 

Grundsätzliches:

  • Kein Sport oder Musikunterricht – aber Bewegungspausen
  • Grundlage des Unterrichts ist der Bildungsplan mit dem Fokus auf das Kerncurriculum
  • Unterrichtsbeginn und Pausen müssen zeitversetzt eingeplant werden

Klasse 4: 8:00 Uhr – 12:00 Uhr
Klasse 3: 8:10 Uhr –  12:10 Uhr
Klasse 2: 8:20 Uhr – 12:20 Uhr
Klasse 1: 8:30 Uhr – 12:30 Uhr

  • Die Kinder haben täglich Präsenzunterricht
  • Regelmäßiges Lüften
  • Verlässlicher Stundenplan
  • Keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Schutzmaske – aber freiwilliges Tragen möglich
  • Keine schriftlichen Leistungsüberprüfungen bis zum Ende des Schuljahres
  • Besprechungen sind auf das Nötigste zu reduzieren
  • Alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen sind bis Schuljahresende untersagt
    Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt können dies der Schule formlos mitteilen (Unterricht über nicht präsenzpflichtige Lehrkräfte)
  • Aufgrund der Schulpflicht der Kinder dürfen die oben genannten Schülerinnen und Schüler nicht vorzeitig in den Urlaub fahren, sondern werden fern unterrichtet
  • Bitte beachten Sie die umfassenden Hygienehinweise und Hygienemaßnahmen, die von allen eingehalten werden müssen

 

Weitere aktuelle Informationen finden Sie hier:

Kultusministerium:  https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Coronavirus
Landesregierung:   https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/