Liebe Eltern,
wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute für das neue Jahr und hoffen, dass Sie schöne sowie erholsame Feiertage hatten.
Gerne möchten wir Ihnen heute einige Informationen zum Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien zukommen lassen. Ausführliche Informationen finden Sie, wie immer, auf der Homepage des Kultusministeriums.
Präsenzunterricht
Grundsätzliches Ziel ist es, soviel Präsenzunterricht wie möglich anzubieten. Gleichzeitig soll je nach regionaler Infektionslage ein flexibles Handeln ermöglicht werden. Daher erhält die Schulleitung Entscheidungsspielräume für den Fall, dass auch unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Ressourcen aus schulorganisatorischen Gründen der Schulbetrieb nicht mehr vollständig sichergestellt werden kann. In Absprache mit der Schulaufsichtsbehörde kann die Schulleitung vorübergehend für einzelne Klassen, Lerngruppen oder auch die gesamte Schule zu Fernunterricht oder Hybridunterricht (Kombination aus Präsenz- und Fernunterricht) wechseln.
Fernunterricht/Schulpflicht
Die Einschränkung des Präsenzunterrichts hat keine Auswirkungen auf den Umfang der Schulpflicht. Sie bezieht sich ebenso auf einen Fern- oder Hybridunterricht. Auch im Fernunterricht hat die Schule die Möglichkeit, für Schülerinnen und Schüler, die durch den Fernunterricht nicht erreicht werden oder für die aus anderen Gründen ein besonderer Bedarf besteht, Präsenzlernangebote einzurichten.
Notbetreuung
Soweit der Unterricht nicht in Präsenz stattfindet, werden wir wieder eine Notbetreuung einrichten. Berechtigt zur Teilnahme sind Kinder, deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist, deren Erziehungsberechtigte beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich oder die aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Notbetreuung angewiesen sind. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Genaueres finden Sie in der beigefügten Anlage.
Testpflicht
In der ersten Schulwoche nach den Weihnachtsferien besteht eine tägliche Testpflicht. Bisher waren immunisierte Personen von der Testpflicht ausgenommen.
Nach den Weihnachtsferien gilt diese Ausnahme nur noch
– für Personen mit einer Auffrischungsimpfung („Booster-Impfung“) sowie
– für Genesene, die mindestens eine Impfung erhalten haben.
Außerunterrichtliche Veranstaltungen
Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind bis zum 31. März 2022 untersagt.
Ob eine Verlängerung der Untersagung über diesen Zeitpunkt hinaus notwendig wird, lässt sich gegenwärtig noch nicht vorhersagen.
Die etablierten Hygienemaßnahmen an unserer Schule bleiben bestehen – vom Tragen von medizinischen Masken über das regelmäßige Lüften bis hin zum regelmäßigen Händewaschen.
Wir wünschen einen guten Start und bleiben Sie gesund.
Herzliche Grüße
Claudia Schicht
Rektorin
Anlagen: