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Coronaverordnung & Gesundheitsbestätigung

Besuch des Unterrichts nach den Sommerferien nur mit Gesundheitsbestätigung der Erziehungsberechtigten

Liebe Eltern,

nachfolgend die neue Coronaverordnung (Fassung vom 31.08.2020) und die Gesundheitsbestätigung, die zur Teilnahme am Unterricht zwingend notwendig ist. Die Gesundheitsbestätigung ist von allen Erziehungsberechtigten auszufüllen und vor Unterrichtsbeginn am Montag, 14.09.2020 bei den Klassenlehrer/-innen abzugeben.

Wir bitten um Beachtung!

Die Schulleitung

Anlagen:
– Coronaverordnung | – Gesundheitsbestätigung