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Elternbrief zum Start ins Jahr 2022

Liebe Eltern,

wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute für das neue Jahr und hoffen, dass Sie schöne sowie erholsame Feiertage hatten.
Gerne möchten wir Ihnen heute einige Informationen zum Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien zukommen lassen. Ausführliche Informationen finden Sie, wie immer, auf der Homepage des Kultusministeriums. Elternbrief zum Start ins Jahr 2022 weiterlesen

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Neueste Regelungen der Landesregierung im Schulbereich

Liebe Eltern,

hiermit informieren wir Sie über die neuesten Regelungen der Landesregierung im Schulbereich.

Eine Neuerung im Schulbereich ist, dass Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in den Schulferien nun einen aktuellen Testnachweis oder – soweit vorhanden – einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen, wenn sie Einrichtungen besuchen wollen, für die außerhalb der Ferien die Vorlage des Schülerausweises ausreichend ist. Nach dem Ende der Ferien erhalten Sie den Zutritt wie zuvor mit Vorlage des Schülerausweises. Diese Ausnahmeregelung ist derzeit für Schülerinnen und Schüler im Alter von 12 bis 17 Jahren bis zum 31. Januar 2022 befristet. Damit haben alle Personen in dieser Altersgruppe ausreichend Zeit, ein Impfangebot anzunehmen. Neueste Regelungen der Landesregierung im Schulbereich weiterlesen

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Schreiben des Kultusministeriums (Freitag, 15.10.2021)

Liebe Eltern,

hier finden Sie das Schreiben des Kultusministeriums (Freitag, 15.10.2021).

Wie Sie bereits den Presseberichten entnehmen konnten gilt ab 18.10.2021 die neue Corona-Verordnung Schule.

Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen gilt:
Ab heute (18.10.2021) besteht keine Maskenpflicht im Klassenzimmer mehr. In den Gängen und auf den Toiletten sind Masken zu tragen.

Für Lehrkräfte und andere am Unterricht mitwirkende Personen gilt:
Ab heute (18.10.2021) besteht keine Maskenpflicht für Lehrkräfte und weitere am Unterricht mitwirkende Personen, solange sie den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Selbstverständlich dürfen auf freiwilliger Basis auch weiterhin Masken in den Klassenzimmern und Betreuungsräumen getragen werden.

Für sonstige Personen (die also weder Schülerinnen und Schüler, betreute Kinder oder am Unterricht mitwirkende Personen sind) gilt:
Es besteht eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Weitere wichtige Informationen finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums https://www.km-bw.de/corona. (Link)

Herzliche Grüße

Claudia Schicht
Rektorin

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Maskenpflicht an Schulen

Liebe Eltern,

hier finden Sie  das neue MD-Schreiben zur Maskenpflicht an Schulen.

Es gilt:

  • 7-Tage-Inzidenz < 50: Keine Maskenpflicht mehr im Freien
  • 7-Tage-Inzidenz < 35 und zwei Wochen kein Corona-Ausbruch an der Schule:  Keine Maskenpflicht mehr in den Unterrichtsräumen.
    Achtung: Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude bestehen.
  • Testpflicht an den Schulen bleibt bestehen
  • Hygienevorgaben bleiben bestehen
  • Vorgaben zum Lüften bleiben bestehen

Die Corona-Verordnung Schule wird bereits dahingehend ausgearbeitet und soll ab Montag, 21.06.2021 in Kraft treten.

Weitere wichtige Informationen finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums https://www.km-bw.de/corona.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Schicht
Rektorin