Liebe Eltern,
die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz umzusetzen und die Schulen ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 zu schließen.
Die Notbetreuung wird im Zeitraum 16. bis einschließlich 22. Dezember 2020 an den regulären Schultagen eingerichtet. Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.
Hier finden Sie das Anmeldeformular für die Notbetreuung sowie das Schreiben des Kultusministeriums.
Mir bleibt, allen eine gute Woche zu wünschen, eine gesegnete Weihnachtszeit und einen zuversichtlichen Start in das neue Jahr.
Herzliche Grüße
Claudia Schicht