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Neueste Regelungen der Landesregierung im Schulbereich

Liebe Eltern,

hiermit informieren wir Sie über die neuesten Regelungen der Landesregierung im Schulbereich.

Eine Neuerung im Schulbereich ist, dass Schülerinnen und Schüler ab 6 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in den Schulferien nun einen aktuellen Testnachweis oder – soweit vorhanden – einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen, wenn sie Einrichtungen besuchen wollen, für die außerhalb der Ferien die Vorlage des Schülerausweises ausreichend ist. Nach dem Ende der Ferien erhalten Sie den Zutritt wie zuvor mit Vorlage des Schülerausweises. Diese Ausnahmeregelung ist derzeit für Schülerinnen und Schüler im Alter von 12 bis 17 Jahren bis zum 31. Januar 2022 befristet. Damit haben alle Personen in dieser Altersgruppe ausreichend Zeit, ein Impfangebot anzunehmen. Neueste Regelungen der Landesregierung im Schulbereich weiterlesen

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Schreiben des Kultusministeriums (Freitag, 15.10.2021)

Liebe Eltern,

hier finden Sie das Schreiben des Kultusministeriums (Freitag, 15.10.2021).

Wie Sie bereits den Presseberichten entnehmen konnten gilt ab 18.10.2021 die neue Corona-Verordnung Schule.

Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen gilt:
Ab heute (18.10.2021) besteht keine Maskenpflicht im Klassenzimmer mehr. In den Gängen und auf den Toiletten sind Masken zu tragen.

Für Lehrkräfte und andere am Unterricht mitwirkende Personen gilt:
Ab heute (18.10.2021) besteht keine Maskenpflicht für Lehrkräfte und weitere am Unterricht mitwirkende Personen, solange sie den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Selbstverständlich dürfen auf freiwilliger Basis auch weiterhin Masken in den Klassenzimmern und Betreuungsräumen getragen werden.

Für sonstige Personen (die also weder Schülerinnen und Schüler, betreute Kinder oder am Unterricht mitwirkende Personen sind) gilt:
Es besteht eine generelle Maskenpflicht auch im Klassenzimmer.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Weitere wichtige Informationen finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums https://www.km-bw.de/corona. (Link)

Herzliche Grüße

Claudia Schicht
Rektorin

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Maskenpflicht an Schulen

Liebe Eltern,

hier finden Sie  das neue MD-Schreiben zur Maskenpflicht an Schulen.

Es gilt:

  • 7-Tage-Inzidenz < 50: Keine Maskenpflicht mehr im Freien
  • 7-Tage-Inzidenz < 35 und zwei Wochen kein Corona-Ausbruch an der Schule:  Keine Maskenpflicht mehr in den Unterrichtsräumen.
    Achtung: Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude bestehen.
  • Testpflicht an den Schulen bleibt bestehen
  • Hygienevorgaben bleiben bestehen
  • Vorgaben zum Lüften bleiben bestehen

Die Corona-Verordnung Schule wird bereits dahingehend ausgearbeitet und soll ab Montag, 21.06.2021 in Kraft treten.

Weitere wichtige Informationen finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums https://www.km-bw.de/corona.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Schicht
Rektorin

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Neues Wechselmodell ab KW 17

Liebe Eltern,

für Ihre zahlreichen Rückmeldungen zum geplanten Wechselmodell der Grundschule Ziegelhausen danke ich Ihnen sehr.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Anweisungen des Regierungspräsidiums bindend sind und wir daher nicht auf alle Anregungen, Kritik und Verbesserungsvorschläge individuell eingehen können.

Die kommende Unterrichtswoche KW 16 findet wie bereits kommuniziert statt.

Ab Kalenderwoche 17 werden wir folgendes Modell anbieten:

Wechselunterricht bis Pfingsten ab 26.04.2021:

Klasse 1: KW 17, 18, 19, 20 Gruppe A/B
Klasse 2: KW 17, 18, 19, 20 Gruppe A/B
Klasse 3: KW 17, 18, 19, 20 Gruppe A/B
Klasse 4: KW 17, 18, 19, 20 Gruppe A/B

Dies beinhaltet, dass alle Jahrgänge von Montag bis Donnerstag zwei Tage wöchentlich beschult werden. Am Freitag findet nur Notbetreuung statt.
Dieses Modell können wir anbieten, nachdem sich mehrere Kolleginnen und Kollegen bereit erklärt haben, Mehrarbeit zu leisten und die Notbetreuungsgruppen am Standort Neckarschule zu Notgruppe 1 (Klassenstufe 1 / 2) und Notgruppe 2 (Klassenstufe 3 /4) )zusammengelegt werden.
Um die größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, müssen sich die Kinder dieser Notgruppen montags und mittwochs selbst testen.

Wir bieten unseren Schülerinnen und Schülern damit 2 Präsenztage pro Woche an.
Sollte krankheitsbedingt eine Lehrkraft ausfallen, müssen Sie damit rechnen, dass Klassen zuhause bleiben müssen, da die Notbetreuung laut Ministerschreiben Vorrang vor dem Präsenzunterricht hat. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihren Klassenlehrer-/innen.

Die Grundschule Ziegelhausen mit aktuell 80 Kindern in der Notbetreuung, ist neben der Bahnstadt Grundschule der Standort mit den meisten Notbetreuungskindern. Da die Notbetreuung nur von lehrendem Personal durchgeführt werden darf, stellt uns dies vor eine enorme personelle Herausforderung.
Zudem sind derzeit zwei Lehrkräfte an andere Schulen abgeordnet, unser Lehramtsanwärter hat sein Referendariat vorzeitig beendet und eine Kollegin befindet sich längerfristig im Krankenstand.

Wir stehen in gutem Austausch mit dem Staatlichen Schulamt Mannheim und dem Schulträger. Eine KV-Stelle wurde bereits ausgeschrieben. Leider haben wir bislang noch keine Zusage.

Aufgrund dieser fehlenden personellen Ressourcen sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen:
Bitte schicken Sie Ihre Kinder „nur“ in die Notbetreuung, wenn dies zwingend an einzelnen Tagen notwendig ist.

Kinder, die am Präsenzunterricht teilnehmen MÜSSEN

eine medizinische Maske tragen
einen Selbsttest durchführen
Gruppe A montags und Gruppe B mittwochs. Diese Regelung ist ab 19.04. 2021 verpflichtend für die Teilnahme am Präsenzunterricht.

Es gilt weiterhin keine Präsenzpflicht, jedoch eine Schulpflicht für die Kinder.
Sollte Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, bitten wir dringend um eine schriftliche Abmeldung bis Montag, 19.04.2021 an das Sekretariat.

Hier finden Sie die Einverständniserklärung für den Corona Selbsttest sowie das Anmeldeformular für die Notbetreuung. Weitere wichtige Informationen finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums https://www.km-bw.de/corona
Es tut uns ausgesprochen leid, dass wir Sie kurzfristig immer wieder mit Änderungen des Schulbetriebs konfrontieren müssen. Wir können uns vorstellen, was dies auch bei Ihnen zuhause in den Familien an Herausforderung, Frust und Ärger mit sich bringt.

Wir hoffen nun, dass unser Konzept so zum Tragen kommen kann.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bedanken wir uns recht herzlich.

Ich wünsche Ihnen allen ein ruhiges und erholsames Wochenende.

Herzliche Grüße

Claudia Schicht
Rektorin

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Wichtige Informationen zum Schulbetrieb ab 19. April 2021 (Stand: 15.04.2021)

Liebe Eltern,

nachfolgend wichtige Informationen zum laufenden Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (Stand: 15.04.2021):

In der Woche ab dem 19.04.2021

  • findet der Unterricht in den Klassen 1 – 4 in einem Wechselbetrieb aus Präsenzunterricht und Homeschooling statt:
    Gruppe A:               Montag und Dienstag von 08:00 – 12:35 Uhr
    Gruppe B:               Mittwoch und Donnerstag von 08:00 – 12:35 Uhr
    Notbetreuung:        Montag – Freitag von 08:00 – 12:35 Uhr

    Klasse 1:                   KW 16, 18, 20
    Klasse 2:                   KW 16, 18, 20
    Klasse 3:                   KW 17, 19, (KW 23)
    Klasse 4:                   KW 17, 19, (KW 23)

    ➔ Die Stunden entsprechen dem Kontingent an Deputaten, die der Schule momentan zur Verfügung stehen, auch im Hinblick auf die zu leistende Notbetreuung.
    ➔ Die Einteilung der Gruppen obliegt den Klassenlehrer/-innen. Sie werden zeitnah von diesen unterrichtet.
    ➔ In der Homeschooling-Woche findet Lernen analog oder digital mit Materialpaketen statt.

  • wird für die Klassen 1 – 4 weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Hier finden Sie das Anmeldeformular.
  • ist neu, dass zwischenzeitlich auf Bundesebene ein Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzes erstellt wurde, der eine inzidenzunabhängige Testpflicht an den Schulen mit zwei Testungen pro Woche bei Teilnahme am Präsenzunterricht vorsieht. Diese Regelung ist, sobald sie in Kraft tritt, für die Schulen in Baden-Württemberg verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt kann die Schule nur noch besucht werden, wenn eine Einverständniserklärung zur Testung vorliegt.
  • ist vorgesehen, die Tests montags und mittwochs im Klassenverband durchzuführen.
  • werden die Tests zu Beginn des Unterrichtstages durchgeführt. Die Lehrkräfte beaufsichtigen die Testung. Positiv getestete Schülerinnen und Schüler werden von den Eltern abgeholt.
    Die Zustimmung zur Selbsttestung kann jederzeit neu erteilt und auch wieder zurückgezogen werden. Hier finden Sie die Einverständniserklärung für den Corona Selbsttest.

Weitere wichtige Informationen finden Sie im aktuellen Schreiben des Kultusministeriums und auf den Seiten des Kultusministeriums https://www.km-bw.de/corona

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Herzliche Grüße

Claudia Schicht
Rektorin