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Eintritt in die Alarmstufe ab 17.11.2021

Liebe Eltern,

das Kultusministerium hat uns gestern informiert, dass ab heute, 17.11.2021 die Alarmstufe in Kraft tritt.

  • Damit gilt an Schulen wieder grundsätzlich eine Maskenpflicht. Die Ausnahmen bleiben der Sportunterricht, das Singen und Blasmusizieren mit Abstand im Unterricht, die Nahrungsaufnahme und die Bereiche außerhalb der Gebäude, soweit ein Abstand von 1,50 m eingehalten werden kann. Dies bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der Bewegungspausen bereits auf dem Weg zur Eingangstür die Masken wieder aufsetzen müssen.
  • Es bleibt bei der Testung dreimal pro Woche montags, mittwochs und freitags, jeweils in der ersten Stunde.
  • Bei Auftreten eines positiven Schnelltestergebnisses innerhalb der Klasse wird die Klasse weiterhin täglich getestet. Zudem gilt die Pflicht zur Separierung während der Bewegungspausen. Diese Maßnahme endet entweder mit dem negativen PCR-Testergebnis oder (bei positivem PCR-Ergebnis) nach fünf Schultagen.

Für Schulveranstaltungen (auch Elternabende, Konferenzen, Gremiensitzungen) im Schulgebäude gilt in der Alarmstufe:

  • Es besteht grundsätzlich die 3G-Nachweispflicht, für nicht immunisierte Personen genügt eine negativer Antigentest.
  • Es müssen medizinische Masken getragen werden.
  • Das 2G-Optionsmodell (2G, dafür keine Maskenpflicht) kann in der Schule nicht angewendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Schicht
Rektorin

Grundschule Ziegelhausen
Steinbach- und Neckarschule
Peterstaler Straße 154
69118 Heidelberg

Tel. 06221 802870
Fax 06221 6735567

poststelle@zghs-hd.schule.bwl.de
www.grundschule-ziegelhausen.de

Aktuelle Dokumente:

2021-11-10 Schreiben zum Eintritt in Alarmstufe alarmstufe-in-baden-wuerttemberg-gilt-voraussichtlich-ab-mittwoch-17-november